Unsere Satzung

iMAC UK – Unsere Satzung

ARTIKEL 1

MITGLIEDSKIRCHEN

Abschnitt 1. Jahresversammlung: Einmal pro Kalenderjahr findet eine Jahresversammlung statt, um Berater zu wählen und andere Geschäfte abzuwickeln, die vor der Versammlung ordnungsgemäß anstehen. Die Jahresversammlung findet zu der Zeit und an dem Ort statt, die von Zeit zu Zeit vom Beirat bestimmt werden.

Abschnitt 2. Sonderversammlungen; Sonderversammlungen der Mitglieder können vom Präsidenten, dem Beirat oder der Mehrheit (mehr als 50 %) der Mitglieder beantragt werden (muss schriftlich erfolgen und Namen und Unterschrift der Mitglieder enthalten, die die Versammlung beantragen).

Abschnitt 3. Bekanntmachung: Alle Mitgliederversammlungen werden gemäß diesem Abschnitt oder wie gesetzlich vorgeschrieben schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntmachung muss Ort, Datum und Uhrzeit der Versammlung und, falls es sich um eine Sonderversammlung handelt, den Zweck der Versammlung enthalten. Diese Bekanntmachung wird allen eingetragenen Mitgliedern mindestens 10 Tage vor der Versammlung per E-Mail an die in den Organisationsunterlagen angegebene Adresse zugesandt.

Verfassung der Internationalen Geistlichen Allianz der Kirchen (IMAC)

Abschnitt 4. Versammlungsort; Mitgliederversammlungen finden am Hauptgeschäftssitz der Organisation statt, sofern in der Bekanntmachung nichts anderes angegeben ist.

Abschnitt 5. Quorum; Eine Mehrheit der Mitglieder, ob persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vertreten, bildet bei einer Mitgliederversammlung ein Quorum. Bei fehlendem Quorum kann eine Mehrheit der vertretenen Mitglieder die Versammlung ohne weitere Ankündigung auf einen anderen Zeitpunkt vertagen. Wenn bei einer vertagt abgehaltenen Versammlung ein Quorum vertreten ist, können alle Geschäfte abgewickelt werden, die bei der ursprünglich angesetzten Versammlung hätten abgewickelt werden können. Die bei einer Versammlung anwesenden Mitglieder, die durch ein Quorum vertreten sind, können bis zur Vertagung weiterhin Geschäfte abwickeln, selbst wenn der Rückzug einiger Mitglieder dazu führt, dass weniger als das Quorum vertreten ist.

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